Das beste für unseren Kunden.
Willkommen in unserer Kanzlei.
Ich habe mir das berufliche Ziel gesetzt, Sie zu unterstützen. Nach erfolgreichem Studium der Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkte: Steuerrecht und (inter)nationales Rechnungswesen) arbeitete ich über mehrere Jahre in mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Im Jahr 2010 habe ich das Steuerberaterexamen erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.
Alexander Niehaus
Jedes Jahr erlässt der Gesetzgeber neue steuerliche Regelungen und bringt neue Formulare heraus. Das deutsche Steuerrecht ist derart komplex, dass man sich täglich damit auseinandersetzen muss, wenn man keine Fehler machen möchte bzw. eine optimale Ausrichtung anstrebt.
Auch das deutsche Handelsrecht ist durch internationale Einflüsse einem stetigen Wandel ausgesetzt. Ständig werden neue Regelungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes seitens des Gesetzgebers vorgegeben.
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Rechnungswesen
Sonstige Beratung
Mit Erstellung der Steuererklärung ist die Arbeit noch lange nicht getan.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdST) ist jeder dritte Steuerbescheid falsch. Diese Angaben kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Daher ist es unabdingbar, die eingehenden Steuerbescheide sorgfältig zu überprüfen und ggf. einen Antrag auf Änderung zu stellen, einen Einspruch (außergerichtlichen Rechtsbehelf) einzulegen oder Klage zu erheben.
Zudem muss geprüft werden, ob etwaige anhängige Verfahren für Sie in Frage kommen. Es gehört zur Pflicht eines Steuerberaters, dies zu prüfen und ggf. einen entsprechenden Vorbehalt in Ihrem Bescheid aufnehmen zu lassen, damit Sie bei positivem Ausgang des Verfahrens davon mitprofitieren können.
Gerne Prüfe ich Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit und Vollständigkeit und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.
Kommen Sie aus dem Ausland und halten sich für längere Zeit in Deutschland auf, erzielen Sie im Ausland Einkünfte oder müssen Sie beruflich über mehrere Monate ins Ausland? In diesen Fällen müssen Sie sich mit Begriffen wie „beschränkte Steuerpflicht“, „Doppelbesteuerungsabkommen“ und „Progressionsvorbehalt“ auseinandersetzen. Nur zu schnell können hier hochkomplexe steuerliche Fragestellungen auf Sie zukommen.
Gerne berate ich Sie schon im Vorfeld und kläre Sie über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Inland auf. Dabei kann ich langjährige Erfahrungen und Schulungen für den Bereich der grenzüberschreitenden Mitarbeiterbesteuerung vorweisen.
Zudem ermöglicht mir eine enge Beziehung zu einer weltweit agierenden, mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Vermittlung von kompetenten Steuerberatern weltweit.
Kontakt aufnehmen
Steuerberater Niehaus
Landwehr 103
46325 Borken
Tel.: 02861 92 90 546
E-Mail: info@steuerberater-niehaus.de