Steuerberater
Alexander Niehaus

Steuerberatung, Rechnungswesen & sonstige Beratung

Alexander Niehaus

Jedes Jahr erlässt der Gesetzgeber neue steuerliche Regelungen und bringt neue Formulare heraus. Das deutsche Steuerrecht ist derart komplex, dass man sich täglich damit auseinandersetzen muss, wenn man keine Fehler machen möchte bzw. eine optimale Ausrichtung anstrebt.

Auch das deutsche Handelsrecht ist durch internationale Einflüsse einem stetigen Wandel ausgesetzt. Ständig werden neue Regelungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes seitens des Gesetzgebers vorgegeben.

Unsere Leistungen

Steuerberatung

Steuererklärungen
Prüfung von Steuerbescheiden
Rechtsbehelfsverfahren
Grenzüberschreitende Mitarbeiterbesteuerung
Begleitung von Betriebsprüfungen
Präventionsmaßnahmen vor der Betriebsprüfung
Steueroptimierung

Rechnungswesen

Laufende Finanzbuchhaltung
Laufende Personalbuchhaltung
Jahresabschlusserstellung
Datenanalysen
Plan/Ist-Analysen
Verprobungen von Liquiditäts- und Ergebnisplanungen

Sonstige Beratung

Existenzgründer
Investitionsentscheidungen
Artverwandte Anträge (Eltern- und Kindergeld, BaföG usw.)

Mit Erstellung der Steuererklärung ist die Arbeit noch lange nicht getan.

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdST) ist jeder dritte Steuerbescheid falsch. Diese Angaben kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Daher ist es unabdingbar, die eingehenden Steuerbescheide sorgfältig zu überprüfen und ggf. einen Antrag auf Änderung zu stellen, einen Einspruch (außergerichtlichen Rechtsbehelf) einzulegen oder Klage zu erheben.

Zudem muss geprüft werden, ob etwaige anhängige Verfahren für Sie in Frage kommen. Es gehört zur Pflicht eines Steuerberaters, dies zu prüfen und ggf. einen entsprechenden Vorbehalt in Ihrem Bescheid aufnehmen zu lassen, damit Sie bei positivem Ausgang des Verfahrens davon mitprofitieren können.

Gerne Prüfe ich Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit und Vollständigkeit und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.

Crop unrecognizable coworkers in formal wear standing at table with laptop and documents while greeting each other before meeting

Kommen Sie aus dem Ausland und halten sich für längere Zeit in Deutschland auf, erzielen Sie im Ausland Einkünfte oder müssen Sie beruflich über mehrere Monate ins Ausland? In diesen Fällen müssen Sie sich mit Begriffen wie „beschränkte Steuerpflicht“, „Doppelbesteuerungsabkommen“ und  „Progressionsvorbehalt“ auseinandersetzen. Nur zu schnell können hier hochkomplexe steuerliche Fragestellungen auf Sie zukommen.

Gerne berate ich Sie schon im Vorfeld und kläre Sie über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Inland auf. Dabei kann ich langjährige Erfahrungen und Schulungen für den Bereich der grenzüberschreitenden Mitarbeiterbesteuerung vorweisen.

Zudem ermöglicht mir eine enge Beziehung zu einer weltweit agierenden, mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Vermittlung von kompetenten Steuerberatern weltweit.

Wir können helfen,

bei Fragen rund um das Steuerrecht und bei der Erstellung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Erstellung der gesetzlich geforderten Jahresabschlüsse.

Kontakt aufnehmen

Steuerberater Niehaus

Landwehr 103
46325 Borken

Tel.: 02861 92 90 546
E-Mail: info@steuerberater-niehaus.de